Hinweisgeberschutz
Hinweisgeberschutz
Meldestelle des Krystallpalast Varieté Leipzig
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es uns ein Anliegen, den Schutz von meldenden Personen (Hinweisgebern) zu gewährleisten, die Missstände oder Rechtsverstöße innerhalb unseres Theaters aufdecken. Dafür haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet.
Ein Hinweisgeber ist jemand, der durch eine Meldung dazu beiträgt, Fehlverhalten oder Gefahren in Bezug auf unser Handeln zu erkennen und künftig zu vermeiden. Dazu zählen alle rechtswidrigen, missbräuchlichen oder kriminellen Aktivitäten sowie Verstöße gegen gesetzliche Verpflichtungen.
Wir fördern eine Kultur der Offenheit und unterstützen Hinweisgeber, die solche Vorkommnisse melden – auch wenn sich die Meldung später als unbegründet erweist. Hinweisgeber dürfen keine Benachteiligungen, Bedrohungen oder Repressalien befürchten. Wer gegen diesen Grundsatz verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. In bestimmten Fällen haben Hinweisgeber auch das Recht, Schadensersatz vor Gericht einzuklagen.
Sollte sich herausstellen, dass ein Hinweisgeber bewusst falsche Anschuldigungen erhoben hat, um sich persönliche Vorteile zu verschaffen, müssen auch hier Konsequenzen gezogen werden.
Was wird als Missstand gewertet? Missstände können sich aus rechtlichen Verstößen oder sicherheitsrelevanten Aspekten ergeben. Alltägliche Kleinigkeiten (z. B. „Jemand hat Kaffeetasse benutzt“ oder „Der Kühlschrank ist dreckig“) fallen nicht unter den Schutz des HinSchG und werden von unserer Meldestelle nicht bearbeitet.
Wozu dient die Meldestelle? Die Meldestelle nimmt Hinweise über mögliche Missstände innerhalb unseres Theaters entgegen und bearbeitet diese. Ihre erste Anlaufstelle sollte unsere interne Meldestelle sein. Ihre Meldung wird vertraulich behandelt, und wir ermöglichen Ihnen auch eine anonyme Meldung, die nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden kann.
Je nach Inhalt der Meldung kann es notwendig sein, dass die Meldestelle mit internen oder externen Stellen (z. B. Behörden) kommuniziert.
Wie kann ich Kontakt zur Meldestelle aufnehmen? Für eine sichere Entgegennahme und Bearbeitung Ihrer Meldung haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Dieses ist über folgenden Link aufrufbar:
Eine telefonische Meldung ist unter 0341 1406610 möglich.
Wichtiger Hinweis Bei akuten Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte sofort an die bekannten Notrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.
Bitte beachten Sie: Vorsätzlich unwahre Meldungen können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Zusätzlich zu unserer internen Meldestelle stehen Ihnen auch die externen Meldestellen des Bundesjederzeit zur Verfügung.
Unser Versprechen an Sie
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und ethischer Grundsätze hat für uns höchste Priorität. Der Erfolg unseres Theaters basiert auf Integrität und Vertrauen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten zu erfahren und dieses zu unterbinden.
Unser Hinweisgebersystem bearbeitet eingehende Hinweise unabhängig und vertraulich. Ein zentraler Grundsatz ist das faire Verfahren: Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber, Betroffene und alle, die an der Aufklärung mitwirken. Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen zuständigen Personen haben Zugriff auf die Meldungen.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit zur anonymen Meldung und Kommunikation. Zudem tolerieren wir keine Benachteiligungen von Hinweisgebern oder Personen, die an Untersuchungen mitwirken. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Verstoß nachgewiesen ist. Alle Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt.
Ablauf Ihrer Meldung
Nach Abgabe Ihres Hinweises erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Ihre Meldung wird gründlich geprüft. Sollten weitere Informationen benötigt werden, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf.



